Deutsche Markenverlängerungs GmbH (DMV) in Hannover verurteilt

Die Veranstalter des bekannten Weltmusikfestivals Masala sind auf Markenverlängerungs- Betrüger hereingefallen. Es wurde in gutem Glauben ein Formular unterschrieben, das ihm eine Deutsche Markenverlängerungs GmbH (DMV) zugesandt hatte. Doch diese Unternehmung hat nichts mit dem DPMA zu tun. Quelle:

Keine Nachahmung, keine Marke: LG Düsseldorf URTEIL 2a 0 72/11 vom 27. Juli 2011 – nicht quatschen, machen

LG Düsseldorf URTEIL 2a 0 72/11 vom 27. Juli 2011 – nicht quatschen, machen In dem Rechtsstreit des …, Klägers, gegen 1. … 2. … Beklagten, hat die 2 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 29.06.2011 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht …, die Richterin am Landgericht … und die Richterin …

Warnung vor irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung …

BGH zur Marke „T-„: Auch ein für sich genommen schutzunfähiger Bestandteil „-“ kann zur Schutzfähigkeit beitragen

BGH BESCHLUSS I ZB 39/09 vom 10. Juni 2010 – „T-“ MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 a) Besteht das angemeldete Zeichen aus mehreren Bestandteilen, darf sich die Prüfung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG nicht darauf beschränken, ob die Eintragungshindernisse hinsichtlich eines oder mehrerer Zeichenbestandteile bestehen. Dem …