Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten

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§ 9 MarkenVO regelt, welche Inhalte eine 3D-Markenanmeldung aufweisen kann und muss

§ 9 Dreidimensionale Marken (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als dreidimensionale Marke eingetragen werden soll, so sind der Anmeldung zwei übereinstimmende zweidimensionale grafische Wiedergaben der Marke beizufügen. Die Wiedergaben können bis zu sechs verschiedene Ansichten enthalten und sind auf einem Blatt Papier entsprechend dem Format des § 8 Abs. 3 einzureichen. Wenn …

Neuere Markenformen 3D- Marke, die Kennfadenmarke, die Hörmarke und sonstige Markenformen (zB Farbmarken, Riechmarken) erweitern

Neben den klassischen Markenform, Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken (Kombinationsmarken), führte das Markengesetz 1996 die 3D- Marke, die Kennfadenmarke, die Hörmarke und sonstige Markenformen (zB Farbmarken, Riechmarken) ein.

Merci-Schokoladenriegel nicht als 3D-Marke schutzfähig

Der als dreidimensionale Marke angemeldete Warenform des Merci-Riegels fehlt in Bezug auf die beanspruchten Waren jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). Dieses Schutzhindernis ist auch nicht durch Verkehrsdurchsetzung i.S.d. § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden worden.