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Im Eintragungsverfahren und im Nichtigkeitsverfahren ist der Zeitpunkt für die Prüfung, ob jegliche Unterscheidungskraft fehlt, der Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens

Für die im Eintragungsverfahren (§ 37 Abs. 1, § 41 Satz 1 MarkenG) und im Nichtigkeitsverfahren (§ 50 Abs. 1 MarkenG) vorzunehmende Prüfung, ob einem Zeichen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen jegliche Un-terscheidungskraft fehlt oder gefehlt hat und es daher von der Eintragung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ausgeschlossen oder entgegen …

Dem Farbzeichen „grau-rot“ der DB AG fehlt Unterscheidungskraft

Das angemeldete Zeichen „lichtgrau-verkehrsrot“ setzt sich aus einer Kombination von zwei Farben zusammen, die, einzeln betrachtet, keine Unterscheidungskraft haben. Das Lichtgrau kann als ein schmutziges Weiß wahrgenommen werden. Die in Rede stehende Farbzusammenstellung kommt daher der Kombination von Weiß und Verkehrsrot nahe, die an Bahnschranken und an Verkehrszeichen des Eisenbahnverkehrs verwendet wird. Das angemeldete Zeichen …