Volkswagen obsiegt mit bekannter oder berühmter VOLKSWAGEN-Marke gegen die BILD-Markenserie Volks.Inspektion (Zurückverweisung)

a) Weist ein Zeichen Ähnlichkeiten mit einer bekannten oder gar berühmten Marke auf, kann das Publikum wegen der Annäherung an die bekannte Marke zu dem Schluss gelangen, zwischen den Unternehmen, die die Zeichen nutzten, lägen wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen vor. b) Eine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. …

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten Europa   Andorra (AD) Belgien (BE) Belarus/Weißrussland, Republik (BY) Bulgarien (BG) Dänemark (DK) Deutschland (DE) Estland (EE) Finnland (FI) Frankreich (FR) Griechenland (GR) Irland (IE) Island (IS) Italien (IT) Kroatien (HR) Lettland (LV) Litauen (LT) Luxemburg (LU) Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik (MK) Moldau, Republik (MD)

Im Eintragungsverfahren und im Nichtigkeitsverfahren ist der Zeitpunkt für die Prüfung, ob jegliche Unterscheidungskraft fehlt, der Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens

Für die im Eintragungsverfahren (§ 37 Abs. 1, § 41 Satz 1 MarkenG) und im Nichtigkeitsverfahren (§ 50 Abs. 1 MarkenG) vorzunehmende Prüfung, ob einem Zeichen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen jegliche Un-terscheidungskraft fehlt oder gefehlt hat und es daher von der Eintragung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ausgeschlossen oder entgegen …

Obwohl „astat“ ein chemisches Element bezeichnet, ist es hierfür schutzfähig

Das angemeldete Markenwort „astat“ bezeichnet das chemische Element Astat, bei dem es sich um ein radioaktives Halogen handelt. Es ist das seltenste aller in der Natur gefundenen Elemente. Eine gewerbliche Verwendung ist bisher nur in der Nuklearmedizin bekannt (vgl. Römpp Lexikon Chemie, 10. Aufl.; http://de.wikipedia.org/wiki/Astat; www.chempage.de/PSE/pseat.htm; www.schuelerlexikon.de…), wobei die aufwändige künstliche Herstellung und die geringe …

EuGH: Bildmarke „a“ unterliegt keinen absoluten Schutzhindernissen

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 9. September 2010(*) In der Rechtssache C‑265/09 P betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs, eingelegt am 10. Juli 2009, Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), vertreten durch G. Schneider als Bevollmächtigten, Rechtsmittelführer, andere Verfahrensbeteiligte: BORCO-Marken-Import Matthiesen GmbH & Co. KG mit Sitz in …